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   OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95.NE   

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OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95.NE (https://dejure.org/1995,3084)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.1995 - 3 D 9/95.NE (https://dejure.org/1995,3084)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 3 D 9/95.NE (https://dejure.org/1995,3084)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verspäteter Normenkontrollantrag; Fehlerhafte Bekanntmachung eines Bebauungsplans; Sinn und Zweck der Voraussetzung "In-Kraft-treten"; Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften ; Verstoß gegen die Rechtsweggarantie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Befristung des Normenkontrollantrags nach dem InvWoBaulG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 813 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
    Diese Bestimmung gewährleistet demjenigen, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt worden ist, die gerichtliche Überprüfung der ihn beeinträchtigenden Maßnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluß vom 27. Juli 1971 - 2 BvR 443/70 - BVerfGE 31, 364, 367, 370), wobei ein Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle besteht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 1975 - 2 BvR 630/73 - BVerfGE 40, 272, 275).

    In einem derartigen Verfahren ist die Gültigkeit des Bebauungsplanes, auf dem die Vollzugsakte beruhen, inzident zu prüfen, so daß in bezug auf die anzuwendende Rechtsnorm ohnehin ein umfassender und ausreichender Rechtsschutz gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Juli 1971 - 2 BvR 443/70 - a.a.O., S. 369 f.; ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 28. September 1973 - IV B 149.73 - Buchholz, Art. 19 GG Nr. 47); ein Gebot, möglichst umfassenden Rechtsschutz zu gewährleisten, folgt aus Art. 19 Abs. 4 GG dagegen nicht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Oktober 1980 - 1 BvR 471/80 - NVwZ 1984, S. 89, 90 bezüglich der Form hoheitlicher Maßnahmen).

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
    Das verfassungsrechtliche Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, schließt jedoch nicht aus, daß der Gesetzgeber Zugangsbeschränkungen errichtet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 und 379, 497, 526/74 - BVerfGE 40, 237, 256 f.), die allerdings geeignet und angemessen sowie für den Rechtssuchenden zumutbar sein müssen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253, 268 f).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
    Das verfassungsrechtliche Gebot, effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, schließt jedoch nicht aus, daß der Gesetzgeber Zugangsbeschränkungen errichtet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 28. Oktober 1975 - 2 BvR 883/73 und 379, 497, 526/74 - BVerfGE 40, 237, 256 f.), die allerdings geeignet und angemessen sowie für den Rechtssuchenden zumutbar sein müssen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - BVerfGE 60, 253, 268 f).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet eine Ungleichbehandlung im wesentlichen gleicher Sachverhalte, verbietet also willkürliche Differenzierung; danach ist maßgeblich, ob für die ungleiche Behandlung von Sachverhalten und die Auswahl der Anknüpfungskriterien - bezogen auf die Eigenarten des in Rede stehenden Sachbereichs und unter besonderer Berücksichtigung von Sinn und Zweck der betreffenden Regelung - vernünftige, einleuchtende Gründe bestehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 6. Dezember 1988 - 2 BvL 18/84 - BVerfGE 79, 223, 236).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
    Erschwernisse für den Rechtsschutzsuchenden, die dadurch entstehen, daß lediglich die Erteilung der Genehmigung und auch diese nur öffentlich bekanntgemacht wird, werden durch die Dauer der Frist in einer rechtsstaatlich unbedenklichen Weise ausgeglichen (vgl. zu Bedenken gegen eine einwöchige Frist, die durch öffentliche Bekanntmachung ausgelöst wird, BVerfG, Beschluß vom 2. Dezember 1987 - 1 BvR 1291/85 - BVerfGE 77, 275, 284 ff).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
    Diese Bestimmung gewährleistet demjenigen, der durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt worden ist, die gerichtliche Überprüfung der ihn beeinträchtigenden Maßnahme in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluß vom 27. Juli 1971 - 2 BvR 443/70 - BVerfGE 31, 364, 367, 370), wobei ein Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle besteht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. Oktober 1975 - 2 BvR 630/73 - BVerfGE 40, 272, 275).
  • Drs-Bund, 08.12.1992 - BT-Drs 12/3944
    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
    Ziel des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes ist es u.a., die Rahmenbedingungen der gesetzlich vorgeschriebenen Planungs- und Genehmigungsverfahren für gewerbliche und industrielle Vorhaben, die als mögliche Investitionshemmnisse angesehen wurden, durch solche Regelungen zu modifizieren, die zu einer Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen insbesondere in den neuen Ländern führten, wobei der Abbau von Investitionshemmnissen als eine wichtige Voraussetzung für den wirtschaftlichen Aufschwung und die Schaffung neuer, wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze gesehen wurde (vgl. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 8. Dezember 1992, Bundestagsdrucksache 12/3944, unter "A. Problem").
  • BVerfG, 24.10.1980 - 1 BvR 471/80

    Festlegung der Schulorganisation - Gestaltungsfreiheit - Erziehungsprinzipien -

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
    In einem derartigen Verfahren ist die Gültigkeit des Bebauungsplanes, auf dem die Vollzugsakte beruhen, inzident zu prüfen, so daß in bezug auf die anzuwendende Rechtsnorm ohnehin ein umfassender und ausreichender Rechtsschutz gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Juli 1971 - 2 BvR 443/70 - a.a.O., S. 369 f.; ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 28. September 1973 - IV B 149.73 - Buchholz, Art. 19 GG Nr. 47); ein Gebot, möglichst umfassenden Rechtsschutz zu gewährleisten, folgt aus Art. 19 Abs. 4 GG dagegen nicht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Oktober 1980 - 1 BvR 471/80 - NVwZ 1984, S. 89, 90 bezüglich der Form hoheitlicher Maßnahmen).
  • BVerwG, 28.09.1973 - IV B 149.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
    In einem derartigen Verfahren ist die Gültigkeit des Bebauungsplanes, auf dem die Vollzugsakte beruhen, inzident zu prüfen, so daß in bezug auf die anzuwendende Rechtsnorm ohnehin ein umfassender und ausreichender Rechtsschutz gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 27. Juli 1971 - 2 BvR 443/70 - a.a.O., S. 369 f.; ebenso Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 28. September 1973 - IV B 149.73 - Buchholz, Art. 19 GG Nr. 47); ein Gebot, möglichst umfassenden Rechtsschutz zu gewährleisten, folgt aus Art. 19 Abs. 4 GG dagegen nicht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 24. Oktober 1980 - 1 BvR 471/80 - NVwZ 1984, S. 89, 90 bezüglich der Form hoheitlicher Maßnahmen).
  • OVG Sachsen, 22.11.1993 - 1 S 209/93

    Verfassungsmäßigkeit; Rechtsmittelbeschränkung; Berufungsbeschränkung;

    Auszug aus OVG Brandenburg, 07.12.1995 - 3 D 9/95
    Diesen Rahmen hat der Gesetzgeber durch die von der Antragstellerin beanstandeten Bestimmungen des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes nicht überschritten (ebenso für Art. 13 Nr. 2 InvWoBauLG OVG Bautzen, Beschluß vom 22. November 1993 - 1 S 209/93 - LKV 1994 S. 452, 453).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2002 - 1 S 2114/99

    Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung;

    Auch durch die inzidente gerichtliche Kontrolle wird in Bezug auf die anzuwendende Rechtsnorm ein den Anforderungen des Art. 19 Abs. 4 GG genügender Rechtsschutz gewährleistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.04.1996, a.a.O.; OVG Brandenburg, Urteil vom 07.12.1995, LKV 1996, 208, 209; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 19 Abs. 4 RdNr. 95; Ziekow, a.a.O., § 47 RdNr. 251b; Eyermann/J. Schmidt, VwGO, 11. Aufl., § 47 RdNr. 2; Gerhardt, a.a.O., § 47 RdNr. 35; teilweise a.A. Kopp/Schenke, § 47 RdNr. 84).
  • OVG Brandenburg, 09.10.2002 - 3 D 81/00

    Normenkontrolle, Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss,

    Der Antrag ist am 8. September 2000 und damit fristgerecht innerhalb von zwei Jahren nach der am 11. September 1998 im Amtlichen Anzeiger erfolgten Bekanntmachung des Regionalplanes gestellt worden; ob diese Bekanntmachung fehlerfrei war, ist für den Beginn des Laufs einer solchen Frist übrigens unerheblich (vgl. Urteil des Senats vom 7. Dezember 1995 - 3 D 9/95.NE - LKV 1996, 208, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 10. April 1996 - 4 NB 8.96 -, LKV 1996, 336).
  • OVG Brandenburg, 29.06.1999 - 3 D 39/96

    Bauleitplanung: Auseinanderfallen von Rechtsnorm und Planungswillen als

    Der Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Bebauungsplans richtet sich dabei unbeschadet etwa vorliegender Bekanntmachungsmängel nach dem Zeitpunkt seiner Bekanntmachung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa das Urteil vom 7. Dezember 1995 - 3 D 9/95.NE -, S. 5 ff. des Entscheidungsabdrucks).
  • OVG Brandenburg, 27.06.2002 - 1 D 24/01

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsfrist im Normenkontrollverfahren

    Für eine die Frist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auslösende Bekanntmachung kommt es nicht darauf an, ob diese fehlerfrei erfolgt ist (vgl. bereits OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 5. Oktober 2001, a. a. O.; ebenso - für die Frist nach Nr. 1 Gesetz zur Beschränkung von Rechtsmitteln in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Art. 13 Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 22. April 1993, BGBl. I S. 466 - OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 3 D 9/95.NE -, LKV 1996, 208, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 10. April 1996 - 4 NB 8/96 -, LKV 1996, 336, 337); wie bereits erwähnt, genügt insoweit jede förmliche "Verkündung" oder sonstige tatsächliche Handlung, aus der sich ergibt, dass die Satzung als Rechtsnorm gelten soll (vgl. insb. BVerwG, Beschluss vom 10. April 1996, a. a. O.).
  • OVG Brandenburg, 16.08.2000 - 3 D 29/94

    Gegenstand des Verfahrens bei Änderung des Bebauungsplans während des

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  • OVG Thüringen, 05.03.1997 - 1 N 66/94

    Frist für die Stellung eines Normenkontrollantrags für Bebauungspläne

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